- ehefähig
- Adj. JUR. marriageable, präd. auch fit to marry* * *ehe|fä|higadj (JUR)marriageable, fit to marry pred* * *ehefähig adj JUR marriageable, präd auch fit to marry
Deutsch-Englisch Wörterbuch. 2013.
Deutsch-Englisch Wörterbuch. 2013.
ehefähig — ehe|fä|hig 〈Adj.〉 zu einer rechtswirksamen Eheschließung fähig * * * ehe|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): zur rechtswirksamen Eheschließung fähig. * * * ehe|fä|hig <Adj.> (Rechtsspr.): zur rechtswirksamen Eheschließung fähig … Universal-Lexikon
Eherecht — Ehe|recht 〈n. 11; unz.〉 alle staatl. u. kirchl. Rechtsbestimmungen über die Ehe * * * Ehe|recht, das (Rechtsspr.): 1. <o. Pl.> die Ehe regelndes Recht. 2. eines der Rechte, die verheirateten Personen zustehen. * * * Eherecht, die sich auf … Universal-Lexikon
Dageschalke — Als Dageschalke oder Dagewerchten bezeichnete man im Mittelalter die Eigenleute, also das unfreie Gesinde in Stadt und Land, das in der Regel weder eigentums noch ehefähig, aber dennoch strafrechtlich einem latenten Schutz unterworfen war.… … Deutsch Wikipedia
Eherecht (Deutschland) — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen genutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… … Deutsch Wikipedia
Hinkende Ehe — Mit dem Begriff Eherecht können in Deutschland alle Rechtsnormen gemeint sein, die speziell für Eheleute gelten. Im engeren Sinne wird dieser Begriff jedoch nur für solche Normen benutzt, welche die Begründung und Beendigung der Ehe sowie die… … Deutsch Wikipedia